Was versteht man unter Equal Pay?

Unter Equal Pay („Gleiche Bezahlung“) versteht man in der Arbeitnehmerüberlassung die Forderung, einem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher ein Arbeitsentgelt in gleicher Höhe zu zahlen wie einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers. Die Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) besagen nun, dass nach neun Monaten ununterbrochener Einsatzdauer beim selben Einsatzunternehmen die Gleichstellung im Arbeitsentgelt, also Equal Pay, erfolgen muss. Dann steht Zeitarbeitnehmern die gleiche Bezahlung zu, die Mitarbeiter der Stammbelegschaft in vergleichbaren Positionen erhalten.

Zurück