Wie ist die Zusammenarbeit mit Aequum Personal GmbH vertraglich geregelt?

Die Aequum Personal GmbH schließt mit allen Mitarbeitern in der Regel unbefristete Arbeitsverhältnisse ab und regelt diese Zusammenarbeit in einem schriftlichen Arbeitsvertrag, der auf dem jeweils gültigen Tarifvertrag basiert. Für Sie als Mitarbeiter gelten alle Bestimmungen der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie sämtliche gesetzlichen Regelungen zum Arbeits- und Kündigungsschutz. Darüber hinaus haben Sie selbstverständlich auch Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sonstige gesetzliche Regelungen zur Zeitarbeit finden Sie im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

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